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Grundreinigung

Die Grundreinigung stellt die gründlichste Form aller Reinigungsmaßnahmen dar und kann durchaus als Bestandteil der Unterhaltsreinigung vereinbart werden.


Sie wird hauptsächlich bei textilen und nichttextilen Belägen, in Sanitärräumen oder an Metallfassaden durchgeführt. Besonders bei Übernahme von neuen Objekten wird eine Grundreinigung zur Kompensation von unterschiedlichem Chemieeinsatz von uns durchgeführt.





Definition
Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt.
Eine Grundreinigung wird im allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.


Ziel/Ergebnis
Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein, weiterhin sollen Oberflächenschlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.